Ratgeber · Fristenrechner
Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?
Rechnen Sie aus, bis wann die Behandlung beginnen muss. Für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, nach den Regeln von 2026.
Ergebnis
Stand: 29. September 2026. Der Rechner ersetzt keine Beratung. Maßgeblich sind Ihre Verordnung und die geltenden Regeln.
Die Regeln im Überblick
Die Grundregel: 28 Tage
Eine Verordnung der gesetzlichen Krankenkasse hat eine Frist. Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung beginnen. Der Tag der Ausstellung zählt als Tag 0. Ausgestellt am 1. Oktober heißt also: Beginn spätestens am 29. Oktober. Das gilt für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie.
Dringlicher Behandlungsbedarf: 14 Tage
Ist auf der Verordnung „Dringlicher Behandlungsbedarf“ angekreuzt, muss die Behandlung innerhalb von 14 Tagen beginnen.
Nach dem Krankenhaus: 7 Tage
Manche Verordnungen kommen aus dem Entlassmanagement eines Krankenhauses. Dann muss die Behandlung innerhalb von 7 Tagen nach der Entlassung beginnen. Alle Behandlungen müssen innerhalb von 12 Tagen nach der Entlassung stattfinden.
Berufsgenossenschaft und Unfallkasse: 14 Tage
Hier zählt das Datum im Feld „Behandlungsbeginn“ (Feld 8). Ist es leer, zählt das Ausstellungsdatum. Die Behandlung beginnt spätestens 14 Tage danach, bei dringlicher Kennzeichnung spätestens 7 Tage danach.
Blankoverordnung: höchstens 16 Wochen
Bei einer Blankoverordnung entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut über Art und Menge der Behandlung. Für den Beginn gelten die Fristen oben. Die Verordnung gilt höchstens 16 Wochen ab Ausstellung.
Privat, Beihilfe und Selbstzahler
Hier gibt es keine gesetzliche Frist für den Beginn. Es können Regeln der Versicherung oder der Praxis gelten.
Was der Rechner nicht prüft
Der Rechner zählt streng Kalendertage und verlängert keine Frist wegen Wochenende oder Feiertag. Pausen und das Ende einer laufenden Verordnung hängen von Therapie und Verlauf ab. Für Folgeverordnungen gelten in der Ergotherapie eigene Regeln. Das prüft Ihre Praxis.
Häufige Fragen
- Wie lange ist ein Rezept für Physiotherapie gültig?
- Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach der Ausstellung beginnen. Bei dringlichem Behandlungsbedarf sind es 14 Tage. Wie lange die Behandlungen danach laufen dürfen, hängt von der Therapie und von Pausen ab. Das prüft Ihre Praxis.
- Was passiert, wenn die Frist abgelaufen ist?
- Hat die Behandlung bis dahin nicht begonnen, ist die Verordnung nicht mehr gültig. Die Praxis kann sie dann nicht abrechnen, meist braucht es eine neue. Für eine Behandlung, die schon läuft, gilt die Frist nicht. Ihre Praxis sagt Ihnen, wie es weitergeht.
- Zählt der Tag der Ausstellung mit?
- Der Tag der Ausstellung ist Tag 0. Bei Ausstellung am 1. Oktober ist der 29. Oktober der letzte mögliche Tag für den Beginn.
- Gilt das auch für Ergotherapie und Logopädie?
- Ja, die Fristen von 28 und 14 Tagen gelten für alle drei. Ausnahme: Für Folgeverordnungen gelten in der Ergotherapie eigene Regeln. In der Logopädie zählt die Erstdiagnostik als Beginn der Behandlung.
Praxis-Empfang, mein Projekt für Therapiepraxen, rechnet diese Frist bei jeder Anfrage aus.
Grundlagen
- G-BA: Heilmittel-Richtlinie, §§ 13a, 15 und 16a
- Rahmenverträge nach § 125 SGB V für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, jeweils § 6
- § 125a SGB V (Blankoverordnung)
- DGUV: Handlungsanleitung zur Verordnung, Durchführung und Abrechnung von Heilmitteln, Stand 01/2026